Bedarf

Bedarf — Gesamtheit der auf Geldfonds beruhen­den Anforderungen nach Produktions- und Kon­sumtionsmitteln (produktiver und konsumtiver Bedarf). Die Struktur des Bedarfs wird von den jeweiligen Bedürfnissen der Produzenten und Konsumen­ten bestimmt. Der Bedarf verkörpert eine wesentliche Seite der Bedürfnisbefriedigung und damit des ökonomischen Grundgesetzes des Sozialismus. Er bildet deshalb einen entscheidenden Aus­gangspunkt für die Planung und Bilanzierung der Produktion und der Versorgung der Bevölkerung. Der Bedarf ist eine ökonomische Kategorie der Waren­produktion und -zirkulation und an die Existenz des Marktes gebunden, über den er realisiert wird. Der produktive Bedarf ist die Gesamtheit der durch finanzielle Mittel bestimmten planmäßigen An­forderungen nach Produktionsmitteln einschl. In­vestitionsgütern. Er beruht auf den Planauflagen und der wirtschaftlichen Tätigkeit der Betriebe des produzierenden Bereiches der Volkswirtschaft, d. h. der industriellen, landwirtschaftlichen, hand­werklichen Produzenten, des Handels, des Ver­kehrs, des Post- und Fernmeldewesens, der ört­lichen Versorgungswirtschaft, und umfasst Roh­stoffe, Halbfabrikate, Maschinen, Bauleistungen usw., soweit diese Erzeugnisse über den Markt realisiert werden. Mit dem wissenschaftlich- technischen Fortschritt entwickelt sich zunehmend der Bedarf der Wirtschaft nach leistungsfähigen Pro­duktionsmitteln, insbes. nach Produktionsinstru­menten. Durch effektiven, sparsamen Material­verbrauch lässt sich der Bedarf beeinflussen. Dabei spielen Materialverbrauchsnormen eine wichtige Rolle. Sie sind eine wesentliche Grundlage, um den Bedarf zu ermitteln. Die steigende Produktion von Konsumgütern stellt ebenfalls höhere Ansprüche an Umfang und Qualität des Bedarf der Produzenten. Der konsumtive Bedarf umfasst den Bedarf der Bevölke­rung, der nichtproduktiven Bereiche, des Staates und der gesellschaftlichen Organisationen. Insbes. in den sozial-kulturellen Bereichen ent­steht der Bedarf durch die Anforderungen der Be­völkerung an die Bedürfnisbefriedigung. Diese Bedürfnisse werden weitgehend unentgeltlich — über gesellschaftliche Fonds — befriedigt (Ge­sundheits- und Bildungswesen, Kultur, Sport, Erholung). Die gesellschaftlichen Fonds sind die Grundlage, um den Bedarf der nichtproduktiven Be­reiche zu decken und die entsprechenden Lei­stungen hervorbringen zu können. — Der gesamte Bedarf der produzierenden und nicht produzierenden Bereiche sowie des Außenhandels bildet unter methodischem Aspekt den Bedarf der Wirtschaft. Der Bedarf der Wirtschaft und der Bedarf der Bevölkerung ergeben zusammen den volkswirtschaftlichen (ge­sellschaftlichen) Bedarf, der in der Material-, Aus­rüstungs- und Konsumgüter-(MAK-)Bilanzierung eine entscheidende Rolle spielt. — Von spezifi­scher Bedeutung ist der Bedarf des Außenhandels zur Sicherung der außenwirtschaftlichen Beziehungen. Er umfasst Produktionsmittel aller Art und Konsumgüter für die verschiedenen Staaten und Märkte. Auf dem sozialistischen Weltmarkt wird er vor allem durch die langfristigen Verträge einschl. Investitionsbeteiligungen bestimmt. Auf den nichtsozialistischen Märkten beeinflusst der harte Konkurrenzkampf bes. der internationalen Monopole sowie die Währungskrise und die sich teilweise schnell ändernden Preise den Bedarf des Außenhandels. Diese Bedarfsschwankungen er­fordern, dass Außenhandel und Produzenten schnell reagieren. — Der Bevölkerungsbedarf ist für den konsumtiven Bedarf entscheidend und be­stimmt in starkem Maße den Bedarf der Wirtschaft. Er umfasst die Anforderungen nach Konsumgütern und Dienstleistungen, die durch die Bevölkerung in Form des Kaufs erworben oder in Anspruch genommen werden. Der Bedarf der Bevölkerung tritt als kauffähige Nachfrage auf dem Markt auf, d. h. vor allem im Einzelhandel, im Gaststätten­wesen, in Dienstleistungseinrichtungen. Der Bedarf muss in Menge, Qualität, Sortiment zum richtigen Zeitpunkt und in sämtlichen Preisgruppen befrie­digt werden. Dafür sind Produktion, Handel und Dienstleistungswesen gemeinsam mit den örtlichen Staatsorganen verantwortlich. Dies entspricht der Hauptaufgabe und damit dem ökonomischen Grundgesetz des Sozialismus. — Der Bedarf der Be­völkerung wird in Umfang und Struktur von den Bedürfnissen, den Kauffonds sowie vom Angebot in Waren und Dienstleistungen beeinflusst. Diese Bedarfsfaktoren sind selbst Ergebnis ökonomi­scher oder außerökonomischer Prozesse und Be­dingungen, wie Beschäftigungsgrad, Verbrauchs­gewohnheiten, Preisniveau, demographische Ent­wicklung. In der sozialistischen Gesellschaft werden die Bedarfsfaktoren komplex erfasst und in der Planung berücksichtigt. Der Bevölkerungs­bedarf und seine Struktur wandeln sich im So­zialismus gesetzmäßig.