Bedarfsflugverkehr

Bedarfsflugverkehr — Leistungsbereich im Luftverkehr; Transporte mit Luftfahrzeugen außerhalb der veröffentlichten Flugpläne in Rela­tionen, die mit Verkehrskunden (Reisebüros, Be­triebe, Organisationen usw.) vereinbart wurden und zu vereinbarten Zeiten durchgeführt werden. Bedarfsflugverkehr ist die luftverkehrsspezifische Form des Gelegenheitsverkehrs. Er wird von Linienluft­verkehrsunternehmen oder speziellen Bedarfsflug­unternehmen mit eigenen oder gecharterten Flug­zeugen auf der Grundlage von Transport-/Beför­derungsverträgen durchgeführt. Im Bedarfsflugverkehr kommen Vereinbarungspreise zur Anwendung. Bedarfsflugverkehr erfolgt vorzugsweise als Passagierverkehr zur Befriedi­gung spezifischer Transportbedürfnisse im Rah­men kultureller, sportlicher, touristischer u. a. kollektiver und individueller Interessen, aber auch als Fracht- und Posttransport. I. w. S. zählen auch die Sonderflüge zum Bedarfsflugverkehr. In der Praxis wird Bedarfsflugverkehr oft fälschlicherweise mit Charterverkehr gleich­gesetzt.