Befähigungsnachweis

Befähigungsnachweis — Bestätigung der erforder­lichen Qualifikation, die ein Werktätiger für eine Arbeit mit einem bestimmten Qualifikationsgrad eines entsprechenden Ausbildungsberufes erworben hat. Weitere Befähigungsnachweis dienen dem Nachweis einer speziellen Qualifikation für besondere Anforde­rungen, die sich aus den konkreten Bedingungen einer Arbeit ergeben, z. B. dem Nachweis spezieller Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten im Bereich des Gesundheits-, Arbeits- und Brand­schutzes für Arbeiten an Betriebsanlagen oder mit Verfahren, die freigabe- bzw. überwachungs­pflichtig sind. Der Befähigungsnachweis wird je nach Regelung durch ein Zeugnis, eine Bescheinigung der erfolgreichen Teilnahme an einer Aus- oder Weiterbildung oder eine Diplom- oder andere Urkunde erteilt. Einige Befähigungsnachweis werden direkt als solche bezeichnet, z. B. der Befähigungsnachweis für die Leitung einer Verkaufsstelle oder Gast­stätte. Bei entsprechender Regelung brauchen Werktätige mit langjähriger Berufserfahrung den erforderlichen Qualifikationsgrad des Ausbil­dungsberufes nicht besonders nachzuweisen, wenn ihre Leistungen zeigen, dass sie die für die Arbeitsaufgabe festgelegte Qualifikation besit­zen.