Beförderungspflicht

Beförderungspflicht — generelle gesetzliche Ver­pflichtung der Verkehrsbetriebe, im Rahmen der geltenden Beförderungsbedingungen Personen und Gepäck in öffentlichen Verkehrsmitteln zu be­fördern. Die Verkehrsbetriebe sind dann zur Be­förderung von Personen und Gepäck verpflichtet, wenn eine sichere Beförderung mit den zur Ver­fügung stehenden Beförderungsmitteln in den fest­gelegten Verkehrsverbindungen möglich ist. Die Beförderungspflicht umfasst die Pflicht zum Abschluss eines Beförde­rungsvertrages. Im Gütertransport besteht analog Transportpflicht, die durch die operative Trans­portplanung näher bestimmt wird. .