Beförderungsqualität

Beförderungsqualität — Gesamtheit aller Ge­brauchswertmerkmale der Transport- bzw. Be­förderungsleistungen (mit Ausnahme der Merk­male Menge und Entfernung). Dem gegenüber stehen Anforderungen, die (unter Berücksichti­gung der technisch-ökonomischen Möglichkeiten der einzelnen Transportzweige) entsprechend der Beschaffenheit der Transportobjekte bzw. den Wünschen des Transportnutzers an den Transportprozeß gestellt werden. Zur Beförderungsqualität gehören im Personenverkehr und Güterverkehr: Sicherheit, hohe Reisegeschwindigkeit, günstige zeitliche Lage, Regelmäßigkeit und Häufigkeit sowie Pünkt­lichkeit und zeitsparender Übergang von einem Transportmittel auf ein anderes. Im Personen­verkehr sind von bes. Bedeutung der Reisekomfort (z. B. Sitzplattangebot und je Reisender zur Ver­fügung stehender Raum; diese sind in den ver­schiedenen Transportzweigen und oft in deren einzelnen Klassen unterschiedlich), Sauberkeit, Heizungs- bzw. Entlüftungsmöglichkeit, Speise- und Schlafmöglichkeit sowie weitere Formen des Service. Im Güterverkehr gehört zur Beförderungsqualität auch die Vermeidung von Ladegutbeschädigungen. Es gibt keine einheitliche Kennziffer der Beförderungsqualität; die Vielfalt der verschiedenen Faktoren macht ihre Messung und Vergleichbarkeit äußerst kompliziert. Bedin­gungen der Beförderungsqualität sind u. a. festgelegt in der Eisen­bahnverkehrsordnung, in der Transport­verordnung  und ihren Durchführungs­bestimmungen für die Eisenbahn, die Bin­nenschifffahrt und den Kraftverkehr (bes. in den Allgemeinen Leistungsbedingungen für Transport­verträge), in weiteren Einzelanordnungen für be­stimmte Verkehrsträger (z. B. Anordnungen über Allgemeine Beförderungsbestimmungen), in ta­rifrechtlichen Bestimmungen sowie in den Trans­portverträgen der einzelnen Transportbetriebe mit den anderen Transportbeteiligten (Absendern, Empfängern). Bei Nichteinhaltung einzelner Be­dingungen durch den Transportbetrieb muss dieser gemäß den Festlegungen in den gen. Verordnungen haften, Schadenersatz leisten und gegebenenfalls Vertragsstrafe zahlen. Die Verbesserung der Beförderungsqualität setzt das sinnvolle Zusammenarbeiten aller Trans­portbeteiligten voraus und ist unter sozialistischen Bedingungen objektive Notwendigkeit, um den öffentlichen Transport zu fördern und den ökono­mischen Gesetzen sowie der Hauptaufgabe gerecht zu werden.