Beförderungsvertrag

Beförderungsvertrag — Vertrag über die Ortsver­änderung von Personen und/oder Gepäck (bei der Eisenbahn auch Expressgut). Der Beförderungsvertrag regelt auf der Grundlage gesetzlicher Bestimmungen die Rechte und Pflichten der Beteiligten. Er wird einerseits nach den benutzten Transportmitteln und -wegen (Eisenbahn-, Kraftwagen-, Luft-, See- Beförderungsvertrag), an­dererseits nach dem Vertragsgegenstand (Perso­nen-, Gepäck-, Expressgut- Beförderungsvertrag) unterschieden. Eine bes. Form des Beförderungsvertrag ist der langfristige Berufs­verkehrsvertrag.