Begleitpapiere

BegleitpapiereUrkunden, die zur Erfüllung der Zoll-, Steuer- oder sonstigen Verwaltungsvor­schriften vor Anlieferung eines Frachtgutes er­forderlich sind. Der Absender ist verpflichtet, die Begleitpapiere vollzählig im Frachtbrief aufzuführen und sie dem Frachtführer zu übergeben.