Beitragsfreistellung

Beitragsfreistellung — im Versicherungswesen Erlöschen der Beitragszahlungspflicht bei Fort­bestehen des Versicherungsvertrages. So erlischt z. B. bei einer Versicherung auf den Todesfall mit abgekürzter Beitragszahlungsdauer die Bei­tragszahlungspflicht, wenn die im Vertrag fest­gelegte Beitragszahlungsdauer abgelaufen und der Versicherungsfall bis zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingetreten ist. Bei der Kinderversor­gungsversicherung tritt Beitragsfreistellung ein, wenn die ver­sicherte Person, auf deren Leben die Versicherung zugunsten des Kindes abgeschlossen wurde, vor Ablauf des Vertrages stirbt. Auch kann jeder Versicherungsnehmer einer Lebensversiche­rung innerhalb der Vertragsdauer zum Ende des laufenden Monats die Beitragszahlung einstellen und die Versicherung in eine beitragsfreie um­wandeln lassen.