Beitragsübertrag, Prämienübertrag

Beitragsübertrag, Prämienübertragim Versiche­rungswesen der auf das kommende Geschäftsjahr entfallende Teil des Beitragsaufkommens des laufenden Geschäftsjahres; spezifische Form der versicherungstechnischen Rückstellungen. Bei vielen Versicherungsformen wird der Versiche­rungsbeitrag im Voraus für ein Jahr erhoben. Da sich aber das Versicherungsjahr in der Regel nicht mit dem Geschäftsjahr deckt, nehmen insbes. die Versicherungsunternehmen kapitalistischer Län­der entsprechend den dort geltenden handelsrecht­lichen Vorschriften eine Rechnungsabgrenzung dergestalt vor, dass sie die im Geschäftsjahr ein­genommenen Beiträge aufteilen in den verdienten Beitrag und den Beitragsübertrag bzw, Prämienübertrag Entsprechend erfolgt auch eine Rechnungsabgrenzung in Bezug auf die Schadens­leistungen (Schadenrückstellung). In gibt es eine derartige Rechnungsabgrenzung nicht. Demzufolge werden die im Geschäftsjahr ge­zahlten Beiträge in voller Höhe für dieses ergeb­niswirksam. Im Hinblick auf die Größe der Ver­sicherungsbestände und die Kontinuität der Arbeit der Versicherungsorgane wird durch dieses Ver­fahren das versicherungstechnische Ergebnis kaum beeinflusst.