Belegprinzip

Belegprinzip — Grundsatz der Rechnungsführung und Statistik, dass keine Eintragung in Aufberei­tungsnachweise sowie keine Eingabe in Speicher der maschinellen Datenverarbeitung ohne einen Beleg, durch den der zu buchende ökonomische Vorgang beurkundet wird, durchgeführt werden darf. Dabei gelten die mittels der programmierten Datenverarbeitung automatisch gewonnenen und ausgedruckten Daten als Beurkundungen.