Belegregistratur

Belegregistratur — planmäßige Organisation der Belegaufbewahrung, durch die für jede Belegart eine bestimmte Art der Aufbewahrung in Be­legordnern nach fortlaufenden Nummern oder -nach dem Alphabet festgelegt wird. Eine über­sichtliche, stets auf dem laufenden gehaltene Belegregistratur ist unbedingte Voraussetzung, damit jeder Vorgang griffbereit zur Hand ist. Da Belege Urkunden sind, ist ihre Aufbewahrungsfrist gesetzlich bestimmt. Belege können nach Ablauf der gesetzlichen Auf­bewahrungsfrist aus der Registratur entfernt und vernichtet werden.