Belegwesen

Belegwesen — Gesamtheit der in einem Betrieb oder einer anderen Institution verwendeten Belege und die gesetzlichen, wirtschaftszweigein­heitlichen und betrieblichen Regelungen zu ihrer Ausfertigung, Weitergabe, Bearbeitung und Regi­stratur. Der Belegdurchlauf durch den Betrieb und die Verwendung und Gestaltung von Belegen ist so zu organisieren, dass der durch den Beleg be­urkundete Vorgang allen an der Bearbeitung im Leitungsprozess Beteiligten zeitgerecht zur Kennt­nis gelangt, die Belege nicht nur Arbeits- und Organisationsmittel für die Aufzeichnung, Erfas­sung und Speicherung von Daten, sondern auch für eine Eingabe zur maschinellen oder elektronischen Datenverarbeitung geeignet sind und für gleiche Vorgänge einheitliche oder standardisierte Belege verwendet werden. Durch eine weitgehend ein­heitliche inhaltliche und gestalterische Anordnung der Informationen in datenverarbeitungsgerechten Belegen wird zunehmend die notwendige Verein­heitlichung der Primärdokumente erreicht. Über die dazu erforderlichen technisch-organisato­rischen Regelungen ergeben sich auch Auswirkun­gen auf die Organisation der Arbeitsabläufe in Verwaltungsprozessen. Neben die gegenwärtig überwiegend nur visuell lesbaren Belege (Primär- Datenträger) treten immer mehr Belegformen, die sowohl visuell als auch maschinell lesbar sind.