Benelux

Benelux — Kurzbez. für den Wirtschaftsverband, der durch Belgien, die Niederlande und Luxem­burg gebildet wurde. Seit 1922 bestand eine Währungs- und Wirtschaftsunion Belgiens und Luxemburgs. Sie wurde 1944 durch den Beitritt der Niederlande erweitert. 1947 wurde ein Vertrag über die Bildung einer. Zollunion zw. den drei Ländern abgeschlossen und 1953 durch die Ver­einbarung über den Abschluss gemeinsamer Han­delsabkommen ergänzt. 1954 kam es zu einem Beschluss über die Herstellung des freien Kapi­talverkehrs zw. den Partnern: Diese Teilabkom­men wurden 1958 durch den Benelux-Vertrag zusammengefasst, in dem die Bildung einer Wirt­schaftsunion ohne einheitliche Währung beschlos­sen wurde. Dabei wurde die Vertragsgültigkeit für 50 Jahre festgelegt. Als Organe fungieren das Ministerkomitee, das aus jeweils 3 Fachministern der Länder besteht und seine Beschlüsse einstim­mig fasst; der Konsultative Parlamentarische Rat mit beratender Funktion, bestehend aus je 21 belgischen und niederländischen sowie 7 luxem­burgischen Parlamentariern; das Generalsekreta­riat als ständiges Organ in Brüssel; die Kommis­sionen für einzelne Wirtschaftsgebiete und Son­deraufgaben sowie der Rat der Wirtschaftsunion, der aus den drei Ministerpräsidenten und dem Vors. einer Koordinierungskommission der wich­tigsten Aufgaben auf ökonomischem Gebiet be­steht. Die Benelux -Staaten sind Mitglied der NATO, der Westeuropäischen Union, der Europäischen Gemeinschaften.