Beratungsdienst

Beratungsdienst — Einrichtung zur Er­arbeitung und Übermittlung von Vorschlägen sowie Maßnahmen zur weiteren Intensivierung der landwirtschaftlichen Produktion sowie für den Übergang zur industriemäßigen Pflanzen- und Tierproduktion einschl. Verarbeitung der Er­zeugnisse für bestimmte Territorien und Betriebe. Der betriebswirtschaftliche Beratungsdienst ist der Abt. Land- und Nahrungsgüterwirtschaft des Rates des Krei­ses bzw. Bezirkes unterstellt. Auf der Grundlage der Standortkonzeption und territorialen Entwick­lungskonzeption erarbeitet er komplexe Lösungen für eine spezialisierte effektive industriemäßige Pflanzen- und Tierproduktion einschl. Verarbei­tung der Erzeugnisse in bestimmten Gebieten. Für Landwirtschaftsbetriebe ist der betriebswirt­schaftliche Beratungsdienst auf Vertragsgrundlage gegen, Be­zahlung tätig (Betriebsprojektierung). Der zweigspezifische Beratungsdienst arbeitet im Auftrag von Be­trieben der Nahrungsgüterwirtschaft bevorzugt in Landwirtschaftsbetrieben, die Mitglieder von Kooperationsverbänden sind. Seine Aufgaben konzentrieren sich im Wesentlichen auf die Er­höhung der Effektivität der Produktion und Zu­sammenarbeit der in Produktions- und Absatz­ketten kooperierenden Stufenproduzenten, Lager­und Absatzeinrichtungen.