Bereitschaftskosten, Kapazitätskosten

Bereitschaftskosten, Kapazitätskostenin der bürgerlichen Betriebswirtschaftslehre Geldaus­druck für die unabhängig vom Beschäftigungsgrad des Betriebes entstehenden Aufwendungen. Zu den Bereitschaftskosten bzw. Kapazitätskosten gehören: a) alle fixen Kosten, wie zeit­abhängige Abschreibungen, Mieten, Pachten, Verwaltungskosten, b) die bei Betriebsstillstand weiter entstehenden Kosten innerhalb degressiver Kostenarten, wie Aufwendungen für Pflege und Wartung von Maschinen, Anlagen und Gebäu­den.