Bergmannsrente

BergmannsrenteRente, die Bergleuten bei Berufsunfähigkeit durch die Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten in gewährt wird. Anspruch auf Bergmannsrente haben Bergleute, die mindestens 5 Jahre bergbaulich versichert waren und die bisherige bergmännische Tätigkeit wegen Berufsunfähigkeit nicht mehr ausüben können. Die Bergmannsrente soll eintretende Verdienstminderungen aus­gleichen und hat deshalb den Charakter einer Ausgleichszahlung.