Bergschaden

Bergschaden — Verletzung der Gesundheit von Per­sonen sowie Untergang oder Beschädigung von Sachen durch bergschadenfähige Tätigkeiten. Vor­aussetzungen sind: a) bergschadenfähige Tätigkeit (bergbauliche Untersuchungsarbeiten, bergbau­liche Gewinnungsarbeiten, unterirdische Speiche­rung, bergbauliche Sanierungsarbeiten) bzw. schä­digende Folgen aus vorangegangener bergbaulicher Tätigkeit (d. h. durch Halden und Rückstände der Aufbereitung); b) Eintritt eines Schadens an einem bergschadenfähigen Objekt (durch Verletzung der Gesundheit von Personen bzw. durch Untergang oder Beschädigung von Sachen); c) Kausalität zw. bergschadenfähiger Tätigkeit und an bergschaden­fähigen Objekten eingetretenem Schaden. Sie liegt vor, wenn die bergschadenfähige Tätigkeit die Ursache für den eingetretenen Schaden darstellt.