Berichterstattung

Berichterstattung — 1. Kontrolle — 2. Stat Meldung statistischer Daten von Betrieben und Institutionen auf Grund einer gesetzlichen  Berichterstattungspflicht. Die Berichterstattung ist die Über­mittlung und Zusammenfassung in den Betrieben und Institutionen erfasster und aufbereiteter zah­lenmäßiger Informationen zur Planabrechnung, Leitung und Kontrolle der Plandurchführung auf überbetrieblicher Ebene sowie zur Abdeckung des Informationsbedarfs zentraler und örtlicher Staats­organe und wirtschaftsleitender Organe für die Planaufstellung und die sachkundige Vorbereitung wirtschafts- und sozialpolitischer Entscheidungen. Die Gesamtheit der durch zentrale Staatsorgane, im engeren Sinne durch die Staatliche Zentral­verwaltung für Statistik, oder durch wirtschaftsleitende Organe angeordneten Berichterstattung bildet das Berichtswesen. Die statistischen Angaben für die Berichterstattung beruhen vor allem auf den im Betrieb vorlie­genden Informationen auf der Grundlage der Aufbereitung der betrieblichen Primärdokumente. Berichterstattungen außerhalb der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik, die von einem dem erhebenden Organ nicht direkt unterstellten Befragtenkreis gefordert werden, unterliegen der Genehmigungspflicht. Die Periodizität der Berichterstattung (die Abstände zw. den Berichtszeitpunkten oder die Länge der Berichtszeiträume) richtet sich nach dem Zweck der Untersuchung.