Berichterstattungspflicht

Berichterstattungspflicht, Berichtspflicht — Stat rechtliche Regelung, die alle Befragten (Betriebe, Institutionen) verpflichtet, die von den dazu autorisierten Organen geforderten Ist-Informationen vollständig, wahrheitsgetreu und termingerecht zu liefern. Entsprechend den rechtlichen Grundlagen sind zur Anforderung von Ist-Informationen be­rechtigt: a) Die Leiter zentraler staatlicher Dienst­stellen und wirtschaftsleitender Organe von den ihnen direkt unterstellten Betrieben, Organen und Einrichtungen sowie Generaldirektoren der VVB und die Leiter gleichgestellter Organe von den Betrieben und Einrichtungen ihres Verantwor­tungsbereiches; b) die Staatliche Zentralver­waltung für Statistik auf Grund ihrer Verantwortung für die Information des Ministerrates und der zentralen und örtlichen staatlichen und wirt­schaftsleitenden Organe; c) andere Organe bzw. die unter a) gen. Organe für einen anderen Be­fragtenkreis, wenn sie durch die Staatliche Zen­tralverwaltung für Statistik autorisiert sind. Solche Berichterstattungen sind durch einen Genehmi­gungsvermerk der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik zu kennzeichnen.