Berichtigungsveranlagung

BerichtigungsveranlagungFinw Berichtigung von Steuerfestsetzungen bzw. -bescheiden durch die örtliche Abt. Finanzen; möglich insbes., wenn ein vorläufiger durch einen endgültigen Steuerbescheid ersetzt wird, auf Grund von Nach­prüfungsanträgen, wenn Steuerbescheide Schreib­fehler, Rechenfehler oder ähnliche offenbare Unrichtigkeiten aufweisen, wenn neue Tatsachen oder Beweismittel vor Ablauf der Verjährungsfrist bekannt werden, wenn sich durch die Änderung von Feststellungsbescheiden die Besteuerungs­grundlagen ändern, die anderen Bescheiden zugrunde liegen.