Berichtswesen

BerichtswesenSystem und Organisation von statistischen Berichterstattungen (Berichter­stattung, statistische), die von der Staatlichen Zentralverwaltung für Statistik mit ihren Organen in den Bezirken und Kreisen sowie von einzelnen Staats- und wirtschaftsleitenden Organen durch­geführt werden. Das Berichtswesen gefasst periodische (durch die der normale, planmäßige und regelmäßig auf­tretende Informationsbedarf abgedeckt wird) und einmalige Berichterstattungen sowie das System von Fallinformationen. Die Staatliche Zentral­verwaltung für Statistik ist für die Organisation des Berichtswesen in verantwortlich. Sie hat zwecks Durchführung von statistischen Berichterstattun­gen das Weisungsrecht gegenüber allen staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, Betrieben, Ein­richtungen, Einzelpersonen usw. Das durch die Staatliche Zentralverwaltung für Statistik organisierte Berichtswesen bildet einen im Rahmen von Rech­nungsführung und Statistik und mit den plan­methodischen Regelungen der Volkswirtschaft abgestimmten einheitlichen Komplex als Grund­lage der Plankontrolle, Planabrechnung und der Vorbereitung kurz- und langfristiger wirtschafts­politischer Entscheidungen.