Berufsausbildungspersonal

Berufsausbildungspersonal — Werktätige, die un­mittelbar die Bildung und Erziehung des Fach­arbeiternachwuchses an den Berufsausbildungs­stätten bzw. in den Betrieben und Einrichtungen vornehmen. Entsprechend dem Ausbildungs- bzw. Erziehungsbereich sind zu unterscheiden: a) für die theoretische Ausbildung der Berufsschullehrer, b) für die berufspraktische Ausbildung der In­genieurpädagoge, Lehrmeister oder Lehrausbilder und c) für die Erziehungsarbeit in den Lehrlings­wohnheimen der Erzieher. Das Berufsausbildungspersonal hat außer der notwendigen fachlichen und politischen Qualifika­tion eine pädagogische Ausbildung. Bei der Aus­bildung der Lehrlinge in den Betriebsabt. werden auch qualifizierte Facharbeiter, sog. Lehrfach­arbeiter bzw. Lehrbeauftragte, mit der berufsprak­tischen Ausbildung der Lehrlinge betraut, die ihre Ausbildungsaufgaben auf der Grundlage von Lehr­aufträgen lösen, die vom Lehrmeister ausgearbei­tet werden.