Berufsausbildungspersonal

Berufsausbildungspersonal - Werktätige, die unmittelbar die Bildung und Erziehung des Facharbeiternachwuchses an den Berufsausbildungsstätten bzw. in den Betrieben und Einrichtungen vornehmen. Entsprechend dem Ausbildungs- bzw. Erziehungsbereich sind zu unterscheiden: a) für die theoretische Ausbildung der Berufsschullehrer, b) für die berufspraktische Ausbildung der Ingenieurpädagoge, Lehrmeister oder Lehrausbilder und c) für die Erziehungsarbeit in den Lehrlingswohnheimen der Erzieher. Das Berufsausbildungspersonal hat außer der notwendigen fachlichen und politischen Qualifikation eine pädagogische Ausbildung. Bei der Ausbildung der Lehrlinge in den Betriebsabt. werden auch qualifizierte Facharbeiter, sog. Lehrfacharbeiter bzw. Lehrbeauftragte, mit der berufspraktischen Ausbildung der Lehrlinge betraut, die ihre Ausbildungsaufgaben auf der Grundlage von Lehraufträgen lösen, die vom Lehrmeister ausgearbeitet werden.