landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft

Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft — beruflich und regional gegliederte Zwangszusammen­schlüsse der Bauern, die Träger der Unfallversi­cherung sind; in Deutschland 1884 durch Gesetz gegr., in der BRD bis heute in Kraft. In der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft sind alle beschäftigten Arbeitskräfte des Betriebes (Betriebseigentümer, Familien- und Lohnarbeits­kräfte) versichert. In wurde die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft nach 1945 als Zwangsversicherung aufgelöst. Der Versicherungsschutz der Werktätigen in der Land­wirtschaft ist analog dem anderer Bereiche der Volkswirtschaft gewährleistet. Ver­sicherung der sozialistischen Betriebe der Land-, Forst- und Nahrungsgüterwirtschaft.