Berufslenkung

Berufslenkung — Prozess der Zuführung des Ar­beitskräftenachwuchses in die Berufsausbildung entsprechend den langfristigen Arbeitskräfteplä­nen der Volkswirtschaft nach Bereichen, Zweigen, Territorien, Betrieben und Ausbildungsberufen und den daraus abgeleiteten Perspektivprogrammen der Berufsberatung und -erziehung der Ju­gend. Die Berufslenkung ist der Arbeitskräftelenkung unter­geordnet. Sie umfasst ein ganzes System berufsaufklärender, -orientierender, -vorbereitender päd­agogischer Maßnahmen in der allgemein bildenden polytechnischen Oberschule, der sozialistischen Arbeitserziehung, Maßnahmen der Jugend- und Arbeitsmedizin, der Berufsberater in den Berufs­beratungskabinetten der Betriebe und in den Be­rufsberatungszentren der örtlichen Staatsorgane u. a., um die individuellen Berufsinteressen und -neigungen in Übereinstimmung mit den objekti­ven gesellschaftlichen Erfordernissen zu bringen. Die Berufslenkung dient der sozialen Sicherheit. Sie wird durch vielfältige moralische und ökonomische Stimuli unterstützt und durch verwaltungsmäßige Maß­nahmen der Abt. Berufsbildung und -beratung der Räte der Kreise und Bezirke (Ausgabe der Be­werbungskarten, Einweisung in die Lehrstellen, Bestätigung der Lehrverträge und Führung der Lehrlingskartei u. a.) in Zusammenarbeit mit den Betrieben und Ausbildungsstätten abgeschlossen.