Berufsschulpflicht

Berufsschulpflicht — gesetzlich festgelegte Pflicht für Jugendliche, nach dem Verlassen der zehnklassigen allgemein bildenden polytechnischen Ober­schule eine kommunale Berufsschule, eine Be­triebsberufsschule oder eine Einrichtung der Er­wachsenenqualifizierung zu besuchen, sofern sie keine andere weiterführende staatliche Bildungs­einrichtung absolvieren. Für Jugendliche, die in einem Lehrverhältnis stehen, dauert die Berufsschulpflicht bis zur Beendigung der Lehrzeit. Mit Absolventen der Oberschule, die in keinem Lehrverhältnis stehen, haben die Betriebe Qualifizierungsverträge ab­zuschließen.