Berufung

Berufung — rechtlich verbindliche Fest­legung, durch die ein dazu befugter Leiter einem Mitarbeiter oder einem anderen Werktätigen eine Funktion überträgt und durch die bestimmte Auf­gaben, Pflichten und Rechte des Mitarbeiters be­gründet werden; 2. i.e. S. spezielle Form der Begründung eines Arbeitsrechtsverhältnisses, die in Rechtsvorschriften oder Satzungen gesellschaft­licher Organisationen für die Besetzung bestimm­ter Funktionen in staatlichen und wirtschaftsleitenden Organen, gesellschaftlichen Organisatio­nen, volkseigenen Betrieben und Kombinaten sowie staatlichen Einrichtungen festgelegt ist. Mit der Berufung wird die hohe Verantwortung betont, die der Werktätige mit der Funktion übernimmt. All­gemeine Grundsätze des Berufungsverfahrens sind in speziellen Rechtsvorschriften ausgestaltet.