Beschäftigtengruppe

Beschäftigtengruppe, Beschäftigtenkategorie — Untergliederung (Gruppierung) der Arbeiter und Angestellten nach ihrer durch die Arbeitsteilung bestimmten Stellung im gesellschaftlichen Re­produktionsprozess. Die Zuordnung erfolgt ent­sprechend den arbeitsvertraglichen Vereinbarun­gen an Hand verbindlicher Beschäf­tigtengruppenkataloge. Es werden folgende Beschäftigtengruppe in den einzelnen Wirtschaftsbereichen unterschie­den, wobei die großen Gruppen weiter in sich untergliedert werden. a) Ind.- und Bauwesen: aa) die Beschäftigten entsprechend ihrer Stellung im Arbeitsprozess nach Arbeitsbereichen; ab) nach Tätigkeitshauptgruppen (z. Beschäftigtengruppe 10 Produktionsper­sonal, 20 Produktionsvorbereitendes Personal, 30 Leitungs- und Verwaltungspersonal, 50 Betreu­ungspersonal, 60 Pädagogisches Personal, 90 Übriges Personal; b) Land- und Forstwirtschaft und Verkehr: ba) Land- und forstwirtschaftliches Personal bzw. Verkehrspersonal; bb) Sonstiges Personal; c) Großhandel: ca) Beschäftigte für die Handelsleistung; cb) Beschäftigte für übrige Lei­stungen; d) Einzelhandel; da) Beschäftigte für die Handelsleistung; db) Beschäftigte für übrige Lei­stungen; e) Bereiche außerhalb der materiellen Produktion: ea) Fachpersonal; eb) Übriges Perso­nal; ec) Beschäftigte in sich selbst finanzierenden Einrichtungen.