Beschäftigtengruppenkatalog

Beschäftigtengruppenkatalog — nach einheitlichen Gesichtspunkten. geordnete, katalogmäßige Zu­sammenstellung der Beschäftigten und ihrer Funktionen im Arbeitsprozess innerhalb eines Wirtschaftszweiges. Als Hauptmerkmal für die Zuordnung der Beschäftigten nach Beschäf­tigtengruppen gilt die Stellung, die ihr Arbeits­bereich (Arbeitsaufgabe) innerhalb des betriebli­chen Arbeitsprozesses einnimmt Die nicht zur Ind. oder zum Bauw. gehörenden Wirtschafts­zweige, denen volkseigene Betriebe, Kombinate und Einrichtungen unterstehen, sind verpflichtet, ihre Beschäftigtengruppenkataloge der Gliederung der Beschäftigten der Ind. und des Bauw. anzugleichen. In der Regel sind die Beschäftigtengruppenkatalog der Wirtschaftszweige für den Zeitraum eines Fünfjahrplanes verbindlich.