Beschäftigungsgrad

Beschäftigtengrad, Beschäftigungsgrad — 1. Stand der volkswirtschaftlichen Nutzung der gesell­schaftlichen Arbeitskraft. Der Beschäftigungsgrad wird ausgewie­sen als a) Anteil der Beschäftigten an der Gesamt­bevölkerung (in etwa 49 %); b) Anteil der Beschäftigten im arbeitsfähigen Alter an der Be­völkerung im arbeitsfähigen Alter (in über 80%); c) altersspezifische Beschäftigungsgrad (bezogen auf bestimmte Altersgruppen oder -jahrgänge); d) Anteil der berufstätigen Frauen an den Gesamt­beschäftigten (in etwa 49%, Frauen- beschäftigtengrad). Die Höhe der Beschäftigungsgrad wird maß­geblich von der Art der Gestaltung von Arbeits­plätzen, der Alters- und Geschlechterstruktur der Bevölkerung .und der Verwirklichung der Gleich­berechtigung der Frau (Frauenarbeit) bestimmt. Die Analyse ihrer Dynamik ist von Bedeutung für die Prognose und Perspektivplanung der Arbeits­kräfte und der Entwicklung des Lebensniveaus sowie für die rationelle Standorts- und Gebiets­planung. — 2. Begriff der bürgerlichen Betriebs­wirtschaftslehre, der bei Untersuchungen der Kapazitätsausnutzung und der Kostenentwicklung angewandt wird. Er wird in diesem Sinne sehr unterschiedlich gebraucht (extensiver Zeitgrad, Kapazitätsausnutzungsgrad u. a.).