Beschäftigungsverbot

Beschäftigungsverbot — zeitweilig oder ständig untersagte Ausübung bestimmter Tätigkeiten, zum Schutze der Gesundheit des einzelnen (z. B. Arbeit, geschützte) oder einer bestimmten sozialen Gruppe (z. B. Frauenarbeitsschutz, Ju­gendarbeitsschutz) bzw. der Allgemeinheit (z. B. aus hygienischen Gründen; Hygieneinspektion, Arbeitshygieneinspektion). So dürfen z. B. Jugendliche unter 18 Jahren nicht in der Zeit von 18.00 Uhr bis 6.00 Uhr beschäftigt werden; im Verkehr mit Lebensmitteln dürfen Personen nicht tätig sein, wenn sie an übertrag­baren Krankheiten leiden usw. Uneingeschränktes Beschäftigungsverbot besteht für Kinder.