Beschwerde

Beschwerde — Vorbringen von Bürgern, gesell­schaftlichen Organisationen, volkseigenen Be­trieben und Kombinaten, wirtschaftsleitenden und staatlichen Organen sowie staatlichen Einrichtun­gen gegen Entscheidungen, über Zustände oder Verhaltensweisen, das durch Verfassung, Gesetze und andere Rechtsvorschriften als subjektives Recht in unterschiedlicher Weise ausgestaltet wurde. Die Beschwerde verpflichtet die zuständigen Organe zu einer den gesellschaftlichen und persönlichen Interessen entsprechenden, frist- und formgerech­ten Bearbeitung, Entscheidung und Beantwortung in einem genauer festgelegten Verfahren. Die Beschwerde dient der Mitwirkung der Bürger und gesellschaft­lichen Kräfte an der staatlichen Leitung, der Wahrung der Gesetzlichkeit und der Befriedigung von Bedürfnissen. Beschwerde sind im ein­zelnen a) Rechtsmittel gegen verpflichtende in­dividuell-verbindliche Entscheidungen (Verfügun­gen) eines staatlichen Verwaltungsorgans; b) Rechtsmittel gegen bestimmte Entscheidungen von Gerichten in Straf-, Zivil-, Familien- und Arbeits­rechtsverfahren erster Instanz; c) eine Art der Eingaben der Bürger.