Besitzkonstitut

Besitzkonstitut — Vereinbarung eines Besitzmitt­lungsverhältnisses zw. dem Veräußerer und dem Erwerber einer beweglichen Sache, die ihre Über­gabe ersetzt und ihre Übereignung bewirkt. Der Veräußerer bleibt im Besitz der Sache, die in das Eigentumsrecht bzw. die Fondsinhaberschaft des Erwerbers übergeht. Dies kann sich u. U. sogar auf Sachen beziehen, auf die sich im Zeit­punkt der Vereinbarung das Eigentumsrecht bzw. die Fondsinhaberschaft noch gar nicht erstreckt. Dann erfolgt die Übereignung nach Besitzerwerb und dem realen Beginn des vereinbarten Besitz­mittlungsverhältnisses (antizipiertes Besitzkonstitut).