Bestattungsbeihilfe

Bestattungsbeihilfe — Geldleistung der Sozialversicherung, die beim Tod des Versicherten oder eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen oder bei Totgeburten als einmalige Beihilfe gezahlt wird. In Abhängigkeit vom beitragspflichtigen monatlichen Durchschnittsverdienst des Ver­sicherten ist in die Bestattungsbeihilfe beim Tode des Versicherten gestaffelt. Beim Tod eines anspruchsberechtigten Familienangehörigen beträgt die Bestattungsbeihilfe die Hälfte, bei Totgeburt ein Viertel der beim Tod des Versicher­ten zu zahlenden Bestattungsbeihilfe Bergbaulich Versicherte er­halten eine höhere Bestattungsbeihilfe.