Bestelltermin

Bestelltermin — von ökonomischen und tech­nischen Erfordernissen bestimmter Zeitpunkt, zu dem Aufträge vergeben bzw. angenommen (Wirt­schaftsverträge abgeschlossen) werden müssen. Die Bestelltermin ergeben sich aus den unterschiedlichen zeitlichen Anforderungen an die Projektierung, an die konstruktive und die technologische Produktionsvorbereitung, an die Materialbestellung und -belieferung bzw. an die terminliche Aufteilung des Produktionsprogramms. Infolge der unterschiedlichen technologischen, technischen und ökono­mischen Bedingungen kann es keinem einheitlichen Bestelltermin für die gesamte Industrie geben. Die Bestelltermin werden daher in planmethodischen Regelungen normativ festgelegt (z. Bestelltermin als branchenübliche Leistungs­fristen), in Koordinierungsvereinbarungen zw. den Wirtschaftsleitungsorganen der Vertragspartner geregelt oder finden im Wirtschaftsvertrag als Resultat der Willensübereinstimmung zw. Lie­ferbetrieb und Abnehmer ihren Niederschlag. Zum Beispiel werden zur Sicherung der zwischen­betrieblichen Kooperation die Normen der Bestell­fristen (Zeitraum zw. Bestelltermin und Liefertermin) unter­schiedlich für komplette Industrieanlagen, für Teilanlagen und für Einzelerzeugnisse festgelegt. Der Bestelltermin kann mehrere Jahre oder ein Jahr, aber auch nur Monate oder Wochen vor dem Liefer­(Realisierungs-) Zeitraum liegen. Zur Verkürzung der Lieferfristen sind die Bestelltermin optimal dem Liefertermin anzunähern. Das ist u. a. möglich durch schnelle Angebotsbearbeitung, Standard­projektierung, Verkürzung des Produktionsdurchlaufs und Lagerfertigung. Um eine wirtschaftliche Produktion zu stimulieren, können auch Preiszuschläge bzw. Preisabschläge bei verspäteter bzw. früherer Bestellung vereinbart werden.