Besteuerangsfreigrenze

Besteuerangsfreigrenze — betragsmäßig fixierte Grenze (Höchstbetrag), bis zu der Einkünfte, Vermögensobjekte, Umsätze usw. bei der Berech­nung der jeweiligen Steuer außer Ansatz bleiben, bei deren Überschreitung jedoch die gesamten Einkünfte, das Gesamtvermögen, der gesamte Umsatz usw. der Besteuerung unterliegen, kurz Freigrenze gen.