Besteuerungsverfahren

Besteuerungsverfahren — Art und Weise der Ermittlung, Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Grundsätze für das Besteuerungsverfahren sind in in einer Reihe gesetzlicher Vorschriften (z. B. in der Ab­gabenordnung) geregelt, die zur Sicherung des Steueraufkommens vom Steuerpflichtigen bzw. von der Abt. Finanzen zu beachten sind (Steuer- verfahrensrecht). Das Verfahrensrecht regelt ins­bes. a) die Pflichten des Steuerschuldners bzw. Zahlungspflichtigen gegenüber dem Abgabenor­gan, damit dieses die Steuerschuld feststellen kann. Die wichtigsten Pflichten sind die Aus­kunfts- und Nachweispflicht, die Pflicht zur Führung von Büchern und Aufzeichnungen und die Erklärungspflicht; b) die Folgen unpünktlicher oder unterlassener Abgabe von Erklärungen (Ver­spätungszuschläge, Erzwingungsgeld, Schätzung); c) die Festsetzung der Steuern durch das Ab­gabenorgan (D Veranlagung) und die Pflicht der Steuerschuldner zur Selbstberechnung und selb­ständigen Abführung der Steuern; d) die Fälligkeit der Steuern und die Folgen nichtfristgemäßer Entrichtung (Stundungszinsen, Verzugzu­schläge, Vollstreckung, Steuerverjährung, Niederschlagung von Steuern, - Erlass); e) die Kontrolle der Steuerschuldner über die Einhaltung aller Pflichten, die für die Festsetzung der Steuerschuld bedeutsam sind, und bezüglich der fristgemäßen Entrichtung der Steuern. Die wich­tigsten Arten der steuerlichen Kontrollen sind: die steuerliche Betriebsprüfung, die Lohnab­zugskontrolle und die Steuerfahndung; f) die Nachprüfung und Berichtigung bzw. Anderung von Steuerfestsetzungen (Nachprüfungsverfah­ren, Berichtigungsveranlagung); g) die Folgen von Rechtsverletzungen auf dem Gebiet der Staatseinnahmen.