Beteiligungssystem

Beteiligungssystem — Besitz von Aktien bei Ak­tiengesellschaften oder von Gesellschaftsanteilen bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH), bei Offenen Handelsgesellschaften oder bei Kommanditgesellschaften als Mittel monopolistischer Kontrolle oder Beherrschung dieser Gesellschaften. Je größer die Streuung der Aktien oder Anteile, desto eher kann der Besitz eines verhältnismäßig kleinen Aktienpaketes zur vollständigen Beherrschung einer Gesellschaft durch eine andere führen und kann das Beteiligungssystem über das p Depotstimmrecht der Großbanken genutzt werden. Zumindest gestattet eine Sperrmino­rität über 25 % des Aktienbesitzes die Verhinde­rung von Hauptversammlungsbeschlüssen, die eine Dreiviertelmehrheit verlangen. Infolge des Beteiligungssystem ist die Majorität von über 50% des Aktienbesitzes für die faktische Beherrschung eines Unterneh­mens meist nicht erforderlich. Extremer Ausdruck des Beteiligungssystem ist die Holdingsgesellschaft. Ak­tienkontrollpaket