Betreuungsabteilungen

Abteilungen, sonstige produktionsbedingte, Betreuungsabteilungen — Einrichtungen in volks­eigenen Betrieben, die Maßnahmen der Arbei­terversorgung, der kulturellen Betreuung, der ge­sundheitlichen und sozialen Betreuung, der sport­lichen Betätigung und Jugendbetreuung, des Wohnungswesens, der Berufsausbildung und Er­wachsenenqualifizierung durchführen. Die Kosten dieser Abteilungen heißen Betreuungskosten und werden aus folgenden Quellen finanziert: a) eigene Einnahmen dieser Abteilungen, wie Essengelder der Werktätigen, Elternbeiträge für die Kin­derbetreuung, Mieteinnahmen für Werkwohnun­gen, Einnahmen aus kulturellen Veranstaltungen, Miet- und Pachtzahlungen von anderen Betrieben für die Mitnutzung usw., b) Kostenerstattungen bzw. Zuschüsse aus dem öffentlichen Haushalt der staatlichen Organe, c) Kultur- und Sozialfonds u. a. Finanzierungsquellen.