Betreuungskosten

Betreuungskosten — alle in den Betrieben für die soziale, kulturelle, sportliche und gesundheitliche Betreuung und für die Bildung und Weiterbildung der Beschäftigten eines Betriebes und oft auch ihrer Familienangehörigen entstehenden Aufwen­dungen. Ein durch differenzierte Gesetzgebung bestimmter Teil der in den Betreuungseinrichtun­gen des Betriebes entstandenen Kosten wird als Selbstkosten in der Regel innerhalb der Betriebs­leitungskosten (Betreuungsgemeinkosten) aner­kannt, der andere Teil wird aus verschiedenen Finanzierungsquellen (Beiträge der Werktätigen, aus den Zuführungen örtlicher Organe, aus dem Kultur- und Sozialfonds sowie Überplangewinn) gedeckt. Frühere Bez. für Betreuungskosten: andere Ge­meinkosten, sonstige produktionsbedingte Ko­sten.