betriebliche Fünfjahrplanung

Betriebliche Fünfjahrplanung, — Ausarbeitung des Betriebsplanes für einen Zeitraum von fünf Jah­ren. Inhalt der betriebliche Fünfjahrplanung sind Entscheidungen zur a) Entwicklung des Umfangs und der Qualität der Produktion und Leistungen, der Produktions­kapazität und des Absatzes im Inland und als Export, b) wissenschaftlich-technischen Entwick­lung des Betriebes, insbes. zu Aufgaben der Forschung und Entwicklung, der Rationalisierung und Überleitung einschl. der Entwicklung des Forschungspotentials, c) Entwicklung des Arbeits­vermögens einschl. der Berufsbildung und der Ausbildung von Hoch- und Fachschulkadern, d) Investitionstätigkeit, e) Sicherung der Material­versorgung aus Inlandsaufkommen und aus Im­port, f) Entwicklung der Effektivität, g) Entwick­lung der Arbeits- und Lebensbedingungen, h) Entwicklung der sozialistischen ökonomischen Integration. — Der IX. Parteitag hat be­schlossen, die Fünfjahrpläne zum Hauptinstru­ment der Wirtschaftstätigkeit zu entwickeln. Der Fünfjahrplan ist nach Jahren zu untergliedern. Ausgewählte Kennziffern sind bis auf die Betriebe und Kombinate aufzuschlüsseln. In Betrieben und Kombinaten sind auf dieser Grundlage Fünfjahr­pläne auszuarbeiten. Betriebe, die im reduzierten Umfang planen, erarbeiten keinen Fünfjahrplan. Inhalt und Ablauf der Erarbeitung der betriebliche Fünfjahrplanung sind durch staatlich methodische Bestimmungen ver­bindlich geregelt. Der Vorbereitung der betriebliche Fünfjahrplanung dient die analytische und konzeptionelle Arbeit, mit der a) die bisherige Planerfüllung auszuwerten ist, b) das Ausgangsniveau der sozialen und ökono­mischen Entwicklung, die Bedarfsdeckung, der Einsatz und die Ausnutzung der Ressourcen ein­zuschätzen sind, c) die bereits festgelegten Auf­gaben zur Sicherung internationaler Verpflichtun­gen und d) die Möglichkeiten zur weiteren In­tensivierung auszuweisen sind.