Betriebliche Pensionsregelung

Betriebliche Pensionsregelung, — Verfahren von Betriebe zur Zahlung von Ruhegehäl­tern für bevorzugte Arbeiter und Angestellte. Die Unternehmer zahlen bestimmte Beträge in Pen­sionskassen, die, solange die Pension nicht be­ansprucht wird, eine Kapitalansammlung darstel­len. Die betriebliche Pensionsregelung ist im Rahmen der bürgerlichen Sozialpolitik ein Mittel zur Schaffung von Stamm­belegschaften, zur stärkeren Verbindung der Werktätigen mit dem Unternehmen und zur Lei­stungssteigerung. Sie soll Teile der Arbeiterklasse korrumpieren und die Belegschaft von Aktionen gegen die Unternehmer abhalten (z. B. durch Angst vor Entlassungen und Verlust der betriebliche Pensionsregelung). Der Begriff der betriebliche Pensionsregelung soll den Status des Proletariats verschleiern und den Anschein einer Gleichstel­lung der Arbeiter mit Beamten und den „Arbeit­gebern" erwecken.