Betriebsakademie

Betriebsakademiestaatliche Bildungseinrichtung in sozialistischen Betrieben, staatlichen Einrich­tungen und Institutionen zur Aus- und Weiterbil­dung der Werktätigen, Teil des einheitlichen so­zialistischen Bildungswesens. Der Betriebsakademie kann auch die Durchführung der wissenschaftlich-prak­tischen Arbeit der Oberschüler als Disziplin des polytechnischen Unterrichts übertragen werden. Die Betriebsakademie führt die Qualifizierung der Werktätigen auf der Grundlage des Qualifizierungsplanes des Be­triebes, unter Beachtung der von den zuständigen staatlichen Organen hrsg. Grundsätze für die Entwicklung und Gestaltung der Weiterbildung der Facharbeiter und Meister sowie der von den wirtschaftsleitenden Organen erlassenen speziel­len Grundsätze für Inhalt, Methoden und Organi­sation der Erwachsenenqualifizierung durch. Die gesellschafts- und bildungspolitische Zielstellung besteht dabei in der weiteren Festigung der Füh­rungsrolle der Arbeiterklasse und in der Förderung der Ausbildung und beruflichen Qualifizierung der Frauen, insbes. im Hinblick auf technische Berufe. Der Unterricht der Oberschüler in den polytech­nischen Disziplinen erfolgt auf der Grundlage entsprechender staatlicher Lehrpläne. Die Betriebsakademie stimmt ihre Arbeit mit den Qualifizierungsmaß­nahmen der demokratischen Parteien und Mas­senorganisationen, den wissenschaftlichen Ein­richtungen im Betrieb und den staatlichen Bil­dungseinrichtungen im Territorium ab.