Betriebsarzt

Betriebsarzt — in den Einrichtungen des Be­triebsgesundheitswesens tätiger Arzt; in der Regel Facharzt für Allgemeinmedizin mit funktions­bezogener Zusatzqualifizierung oder Facharzt für Arbeitshygiene. Der Betriebsarzt hat die Verantwortung für die medizinische Betreuung der Werktätigen in dem ihm zugewiesenen Bereich. Wesenselement betriebsärztlicher Tätigkeit ist die Wahrung der Einheit von Vorbeugung, Behandlung und Nach­sorge. Die Aufgaben des Betriebsarzt gliedern sich in vier Komplexe: a) Medizinische Grundbetreuung der Werktätigen bei Unfällen und akuten Erkrankun­gen, Sicherung der Ersten Hilfe und des medizinischen Schutzes bei Havarien, Katastrophen und im Rahmen der Zivilverteidigung. b) Arbeits­medizinische Betreuung der Werktätigen zur Si­cherung eines gesundheitsgerechten Arbeitsein­satzes, Dispensairebetreuung, Ärzteberatungs­kommissionstätigkeit (ÄBK), Berufsberatung und berufliche Rehbbilitation, Analysen des Kranken­standes, der Unfälle und Berufskrankheiten, Aus­wertung der Entwicklung des Gesundheitszustan­des der Werktätigen. c) Arbeitshygienische Bera­tung der Betriebe, Mitwirkung bei der WAO, in Schutzgütekommissionen, in der Neuererbewegung und bei der betrieblichen Berichterstattung über den Gesundheits- und Arbeitsschutz. d) Allg. Prophylaxe hinsichtlich der Einhaltung allg. Hy­gienebestimmungen im Betrieb und Mitwirkung bei der Gesundheitsbildung und -erziehung.