Betriebsbegehung

Betriebsbegehung — von den Leitern und den ge­werkschaftlichen Leitungen in den Betrieben or­ganisierte Besichtigung von Betriebsbereichen mit dem Zweck, den Zustand im Gesundheits- und Arbeitsschutz regelmäßig zu überprüfen und die Beseitigung von Mängeln zu veranlassen. Teil­nehmer der Betriebsbegehung sind: der Leiter des jeweiligen Betriebsbereiches, der Vors. oder Mitglieder der gewerkschaftlichen Arbeitsschutzkommission, der ehrenamtliche Arbeitsschutzinspektor, ; Mitglied des Rates für Sozialversicherung, der zuständige Arbeitsschutzobmann, der Sicherheitsinspektor, der Betriebsarzt oder die Betriebsschwester. Bei Betriebsbegehung, die Bereiche mit bes. Gefahren betreffen, sollte der zuständige Arbeitsschutzinspektor zuge­gen sein. Betriebsbegehung sind planmäßig in Abständen von ein bis zwei Monaten durchzuführen. Eintragungen werden im Arbeitsschutzkontrollbuch gemacht sowie die Ergebnisse in einem Protokoll für die Nachkontrolle festgehalten. Ihre Ergebnisse sind in den Gewerkschaftsgruppen auszuwerten. Ein Schwerpunkt ist die Einhaltung der den Arbeits­schutz betreffenden Verpflichtungen im BKV und der betrieblichen Regelungen im Arbeitsschutz.