Betriebsgefahr

Betriebsgefahr — Gesamtheit der Unsicherheits­faktoren, die sich insbes. aus der Nutzung von Quellen erhöhter Gefahr ergeben und beim ge­gebenen Stand von Wissenschaft und Technik noch nicht gänzlich auszuschließen sind. Die Betriebsgefahr tritt als betriebstypische Gefahr einer konkreten Einrichtung (Maschine, Anlage, Fahrzeug u. ä.) sowie als Gefahr, die im Zusammenwirken mit anderen, meist unbekannten Ereignissen entstehen kann, in Erscheinung. Für Schäden aus betriebsty­pischen Gefahren sind generell die Eigentümer, Fondsinhaber oder. Inhaber der Einrichtung mate­riell nach zivilrechtlichen oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen verantwortlich. Durch wissen­schaftlich-technische und organisatorische Maß­nahmen ist die Betriebsgefahr ständig zu reduzieren.