Betriebsgeheimnis

Betriebsgeheimnis — nicht offenkundige, d. h. nicht allgemein bekannte oder zugängliche wirtschaft­liche, technische, wissenschaftliche oder andere Vorgänge, Tatsachen oder Informationen, die die Tätigkeit eines Betriebes betreffen und im Inter­esse der sozialistischen Gesellschaft geheim zu halten sind. Betriebsgeheimnis sind entweder Staats- oder Dienstgeheimnisse und nach den gelten­den Vorschriften zu behandeln. Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften über den Ge­heimnisschutz in den Betrieben, Kombinaten und VVB sind deren Leiter. Dem Schutz von Betriebsgeheimnis dienen auch die Regelungen über Geheimhaltungspflich­ten in den gesetzlichen Bestimmungen über Li­zenzverträge und Verträge über wissenschaftlich- technische Leistungen. Außerdem können die Gesetze und anderer Staaten gegen den sog. unlauteren Wettbewerb für den Schutz von Betriebsgeheimnis genutzt werden.