Betriebsgesundheitswesen

Betriebsgesundheitswesen — Teil des staatlichen Gesundheitswesens, der die gesundheitliche Be­treuung der Werktätigen durch Gesundheitsein­richtungen direkt in den Betrieben, vorrangig in Arbeiterzentren, gewährleistet (Betriebsgesund­heitsschutz). Das Betriebsgesundheitswesen verwirklicht diese Auf­gabenstellung in der Einheit von vorbeugenden, behandelnden und nachsorgenden Maßnahmen. Aufgaben sind: a) die aktive Teilnahme bei der gesundheitsgerechten Gestaltung der Arbeits- und Lebensbedingungen im Betrieb, die arbeitshygie­nische Beratung der Betriebsleitungen, der ge­werkschaftlichen Organe im Betrieb und der Werktätigen; Betriebsgesundheitsschutz ist im Sozialismus in der Praxis angewendete Arbeits­hygiene; b) die ambulante medizinische Betreuung der Werktätigen im engen Zusammenwirken mit anderen Gesundheitseinrichtungen im Territorium, bes. bei Unfällen und akutem Krankheitsgesche­hen; c) die Sicherung einer umfassenden arbeits­medizinischen Betreuung der Werktätigen (Taug­lichkeits- und Überwachungsuntersuchungen, Dispensaires, Rehabilitation, Schonarbeit). Es gibt Betriebspolikliniken, -ambulatorien, -sanitätsstel­len (Arzt bzw. Schwester). Arbeitshygienische Zentren und Beratungsstellen, Gesundheits- und Arbeitsschutz.