Betriebsgliederung

Betriebsgliederung — 1. Organisationsstruk­tur des Industriebetriebes. — 2. tech­nisch-technologische, organisatorische und (oder) territoriale Strukturierung der Handelsbetriebe und ihrer Leitung. Die Betriebsgliederung dient einer rationellen Gestaltung der Handels- und Arbeitsprozesse sowie deren Leitung und ist somit eine wichtige Bedingung für den Effekt der Handelstätigkeit. Sie beruht auf dem Prinzip des demokratischen Zen­tralismus, dem Branchen- bzw. Bedarfskomplex-/ Warenfamilienprinzip, dem Territorial- und dem Funktion- oder Verrichtungsprinzip. Diese Prin­zipien bestimmen maßgeblich die horizontale (Bildung gleich geordneter Abt., Bereiche) und vertikale (Leitungsstufen) Gliederung der Betriebe und ihrer Leitungen. Dabei sind optimale Verhältnisse von Spezialisierung, Kombination und Ko­ordinierung, horizontaler und vertikaler Gliede­rung anzustreben und die Unterstellungsverhält­nisse klar abzugrenzen. Die Betriebsgliederung umfasst die Bildung der operativen Abt. und Bereiche (Bestimmung der Verkaufsabt., Kundendienst- und Dienstleistungs­bereiche, Fachlager, Niederlassungen, Filialberei­che, usw.) und den Leitungsaufbau (Leitungsstu­fen und -organe). In Betrieben des Einzelhandels ist die Gliederung nach operativen Einheiten im Wesentlichen durch die Verkaufsstellen gegeben. In Waren- und Kaufhäusern sowie in Kaufhallen lässt sie sich dagegen beeinflussen und in Ab­hängigkeit von den sich herausbildenden Um­schlagsbedingungen der Waren neu bestimmen, so in Waren- und Kaufhäusern durch den Übergang zu Verkaufsbereichen für Bedarfskomplexe (Wa­renfamilien). Für die verschiedenen Typen von Handelsbetrieben ist in der Regel ein 2- bis 3stu­figer Leitungsaufbau charakteristisch. Abhängig von der Betriebsgröße werden zur Unterstützung des Direktors Stellvertreterbereiche gebildet (z. B. für Ein- und Verkauf, Ökonomie und Planung, Organisation und Technologie, Kader/Bildung).