Betriebsklassen

Betriebsklassenin zw. den zentralen staatlichen Organen und den Vorständen der Industriegewerkschaften getroffene, in den Rah­menkollektivverträgen enthaltene Vereinbarungen über die Klassifizierung der Betriebe eines Wirt­schaftszweiges nach ihrer volkswirtschaftlichen Bedeutung und der entsprechenden Festlegung zweckmäßiger Relationen der Tariflöhne bzw. -gehälter zw. den Betrieben. Die Einstufung in Betriebsklassen wirkte sich auf die Höhe der Tarifsätze aus.